Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen Einbeziehung von Parteiaussagen des Klägers in die Darstellung des Sachstandes und Streitstandes - Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Erhebung eines Revisionsgrundes - Genügen der Begründungspflicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 21.04.1971 - 2 K 1033/70
- BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Was der Kläger bei seiner durch Beweisbeschluß förmlich angeordneten Vernehmung als Partei (vgl. §§ 96 Abs. 1, 98 VwGO, §§ 450 ff. ZPO) ausgesagt hat, ist weder in der Sitzungsniederschrift, noch seinem Inhalt nach erkennbar im angefochtenen Urteil, noch in einer in dem Urteil in Bezug genommenen bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung (z.B. Vermerk des Berichterstatters) niedergelegt (vgl. hierzu auch BVerwGE 13, 338; ferner Mezger in NJW 1961, 1701).Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf das in NJW 1962, 1691 abgedruckte Urteil des beschließenden Senats vom 5. Februar 1962 - BVerwG VI C 154.60 -.
Es handelt sich um die oben bereits angeführte Entscheidung BVerwGE 13, 338.
Aber auch nach dieser Entscheidung ist - wie aus ihrem in BVerwGE 13, 340, 341 [BVerwG 05.02.1962 - VI C 154/60] abgedruckten vorletzten Absatz hervorgeht - der Revisionskläger gehalten, wenigstens anzudeuten, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Aussage Umstände hervorgetreten wären, die zu berücksichtigen das Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre und die dann zu einer anderen - dem Revisionskläger günstigeren - Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können.
- BVerwG, 12.05.1960 - II C 67.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Dies wäre aber erforderlich gewesen, weil es sich bei dem gerügten Mangel - entgegen der Auffassung der Revision - nicht um einen sog. absoluten Revisionsgrund (vgl. § 138 VwGO) handelt (vgl. Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG II C 67.58 - und vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 -).Bei dieser Sach- und Rechtslage kann es unerörtert bleiben, ob der Kläger die fehlende Wiedergabe seiner Aussagen durch das Verwaltungsgericht im Revisionsverfahren überhaupt noch rügen konnte oder ob er hieran in entsprechender Anwendung des § 295 ZPO (§ 173 VwGO) gehindert wäre (vgl. hierzu auch Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG II C 67.58 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Ein solcher Eindruck schließt notwendigerweise Unwägbarkeiten (Imponderabilien) ein und kann naturgemäß mit Worten nicht im einzelnen erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 68.68 -).
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erklärung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Ein solcher Eindruck schließt notwendigerweise Unwägbarkeiten (Imponderabilien) ein und kann naturgemäß mit Worten nicht im einzelnen erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 68.68 -). - BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57
Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
- Nach alledem kann auch keine Rede davon sein, daß infolge des Fehlens der Wiedergabe der Parteiaussagen des Klägers im angefochtenen Urteil ein Mangel im Tatbestand vorliegt, der eine erschöpfende sachlich-rechtliche Nachprüfung des Urteils in der Revisionsinstanz unmöglich macht und der deshalb auch ohne besondere Verfahrensrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen müßte (vgl. dazu auch BVerwGE 7, 12; ferner auch BAG in NJW 1970, 1812). - BAG, 11.06.1970 - 5 AZR 460/69
Urlaubsentgelt - Urlaubsfreizeit
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
- Nach alledem kann auch keine Rede davon sein, daß infolge des Fehlens der Wiedergabe der Parteiaussagen des Klägers im angefochtenen Urteil ein Mangel im Tatbestand vorliegt, der eine erschöpfende sachlich-rechtliche Nachprüfung des Urteils in der Revisionsinstanz unmöglich macht und der deshalb auch ohne besondere Verfahrensrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen müßte (vgl. dazu auch BVerwGE 7, 12; ferner auch BAG in NJW 1970, 1812). - BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65
Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Sollte die Rüge sich möglicherweise auf eine insoweit fehlende Begründung des angefochtenen Urteils (vgl. § 133 Nr. 5, § 138 Nr, 6 VwGO) beziehen, wäre ihr entgegenzuhalten, daß das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet war, sich mit jedem einzelnen Punkt des Vorbringens des Klägers auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 - und Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG II CB 9.73 - mit Nachweisen). - BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Dies wäre aber erforderlich gewesen, weil es sich bei dem gerügten Mangel - entgegen der Auffassung der Revision - nicht um einen sog. absoluten Revisionsgrund (vgl. § 138 VwGO) handelt (vgl. Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG II C 67.58 - und vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 -). - BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73
Nachträgliches "Auffinden" einer die Personalakte ergänzenden Urkunde im Sinne …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Sollte die Rüge sich möglicherweise auf eine insoweit fehlende Begründung des angefochtenen Urteils (vgl. § 133 Nr. 5, § 138 Nr, 6 VwGO) beziehen, wäre ihr entgegenzuhalten, daß das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet war, sich mit jedem einzelnen Punkt des Vorbringens des Klägers auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 - und Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG II CB 9.73 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen …
Der Revision ist aber nicht zu entnehmen, bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussage wären etwa Umstände hervorgetreten, die zu berücksichtigen das Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre und die dann zu einer anderen - dem Kläger günstigeren - Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. BVerwGE 13, 338 [340, 341]; Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5];… Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz a.a.O.]).Der Eindruck, den das Tatsachengericht von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, schließt aber notwendigerweise Unwägbarkeiten ein und kann naturgemäß mit Worten nicht im einzelnen erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz a.a.O.]).
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Im Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - ist der Eindruck, den sich das Gericht auf Grund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, als Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung in Kriegsdienstverweigerungssachen bezeichnet. - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung …
Ebenso ist in dem Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - (Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5) der Eindruck, den sich das Gericht auf Grund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, als der Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung in Kriegsdienstverweigerungssachen bezeichnet.
- BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Sie sind damit ordnungsgemäß in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen; von einem Mangel im Tatbestand, der eine erschöpfende Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht unmöglich machen würde, kann in einem solchen Fall nicht die Rede sein (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5], vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 - und vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 -).Für eine schlüssige Begründung der Verfahrensrevision reicht dies nicht aus (Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]).
- BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer …
Die nicht naher spezifizierte Behauptung der Revision, das angefochtene Urteil beruhe auf der fehlenden Wiedergabe der Parteiaussagen des Klägers, reicht demnach zur schlüssigen Begründung dieser Verfahrensrüge nicht aus (vgl. hierzu Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 C 17.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Protokollierung von …
Dabei ist auch zu bedenken, daß der Eindruck, den das Tatsachengericht von der Persönlichkeit eines Wehrpflichtigen gewinnt, notwendigerweise Unwägbarkeiten einschließt, die naturgemäß in vielen Fällen auch nicht mit protokollierten Bekundungen des Wehrpflichtigen zu belegen sind (vgl. hierzu auch Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 C 40.73 - [Buchholz 310 §.105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des …
Ohne nähere Darlegungen darüber, was der Beigeladene erklärt haben soll, erschöpft sich die Revisionsbegründung aber in der bloßen Behauptung, das Urteil beruhe auf der unvollständigen Wiedergabe der Anhörung (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5], vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 - und vom 29. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 25.74 -). - BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Begründungspflicht beim Urteilsspruch - Anforderungen an die Begründung im …
Zwar schließt naturgemäß der Eindruck, den das Tatsachengericht in der mündlichen Verhandlung von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, Unwägbarkeiten ein und kann nicht stets mit Worten erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 13.05.1974 - VI CB 186.73
Rechtsmittel
Ein solcher Eindruck, der zum Kern der Beweiswürdigung gehört, schließt notwendigerweise Unwägbarkeiten ein und kann naturgemäß mit Worten nicht im einzelnen erschöpfend wiedergegeben werden (vgl.Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76
Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als …
Damit kann von einem Mangel im Tatbestand, der die Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht unmöglich macht, nicht gesprochen werden (vgl. dazu Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 22.08.1980 - 6 C 51.80
Überprüfung und Beurteilung der Gewissensentscheidung - Wahrscheinlichkeit des …
- BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 42.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die Aufnahme …
- BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Verwerfung einer Verfahrensrevision wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung von …
- BVerwG, 11.11.1975 - 6 CB 23.75
Nichtzulassung einer Revision - Achtung menschlichen Lebens durch einen …
- BVerwG, 05.12.1975 - 6 C 70.75
Anforderungen an entscheidungtragende Urteilsgründe in …
- BVerwG, 28.05.1974 - VI CB 103.73
Rechtsmittel